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Unsere AGB's |
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1. Unsere Angaben in Preislisten und unsere Offerten, sofern letztere nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich abgegeben werden, sind für uns freibleibend. Die uns zugehenden Aufträge bleiben, falls sie von uns nicht zurückgewiesen werden, für die Kunden zwei Wochen ab Zugang bindend, werden jedoch für uns erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Etwaige Allgemeine Geschäftsverbindungen des Kunden sind für uns in jedem Falle unverbindlich, ohne dass es eines gesonderten Widerspruchs unsererseits bedarf. Verkäufe nach Mustern beruhen stets auf Typmustern, sofern nicht die betreffenden Muster ausdrücklich als Ausfallmuster bezeichnet worden sind. Handels- und branchenübliche Abweichungen in Farbe und Qualität geben kein Recht zur Reklamation.
2. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags. Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der uns zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern konnten - gleich ob in unserem Betrieb oder bei unserem Lieferanten eingetreten - , wie hoheitliche Maßnahmen ausfuhrbeschränkender Art im Ursprungsland, außergewöhnliche Hitze-, Nässe- und Frostperioden, Transportbehinderung, Fehlen von Transportmitteln und Spezialtransportfahrzeugen, Fehlen von Roh-, Hilfs- und Betriebsmaterial, sowie Betriebsstörungen, die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird die Lieferung durch derartige Ereignisse unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit kann der Käufer vom Vertrage zurücktreten, bei Lieferverzug jedoch erst, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadenersatzansprüche wegen Verspätungsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt bei uns eigenes Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
3. Der Versand der Ware erfolgt von unserem Hamburger Geschäftssitz oder von unserem betreffenden Inlandslager. Der von uns gewählte Transportweg gilt als vereinbart, wenn der Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben hat. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung sind Weisungen des Käufers für uns nicht verbindlich. Die Ware reist ab Verlassen des Lagers in jedem Falle auf Gefahr des Käufers. Etwaige Transportschäden sind uns sofort nach Warenerhalt anzuzeigen. Die bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder - im Falle des LKW - oder Schifftransports ein spezifiziertes Schadensprotokoll - ist uns unverzüglich, spätestens binnen Wochenfrist, zu übersenden.
4. Mangelrügen gem. §§ 377 378 HGB bedürfen der Schriftform. Soweit sich Teile einer Lieferung innerhalb der Gewährleistungszeit infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, liefern wir unentgeltlichen Ersatz durch mangelfreie Ware gleicher Art. Nur wenn die Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt oder wir einer uns gestellten angemessenen Nachfrist zur Ersatzlieferung durch unser Verschulden nicht nachkommen oder die Ersatzlieferung unmöglich wird, steht dem Käufer unter Ausschluß weitgehender Ansprüche ein Recht auf Rücktritt vom Vertrage zu.
5. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständiges Geschäft.
6. Schadenersatzansprüche jeglicher Art — im Rahmen der Gewährleistung und außerhalb der Gewährleistung — gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und unsere Erfüllungshilfen — insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen — z. B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Ersatzlieferungspflicht, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt bei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, für die wir nach den nationalen Umsetzungsgesetzen der EG-Richtlinien zur Produkthaftung haften.
7. Zahlung des Kaufpreises mit 2% Skonto auf den Rechnungsendbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern im Zeitpunkt der Zahlung alle unsere fälligen Forderungen beglichen sind, oder netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder andere Vereinbarungen. Anläßlich einer Entgegennahme von Schecks, Wechseln oder sonstiger Schuldurkunden entstehende Kosten wie Bank-, Inkasso- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Schecks oder sonstige Schuldurkunden werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen. Falls ein Wechsel, Scheck oder eine sonstige Schuldurkunde nicht ordnungsgemäß eingelöst wird, werden unsere sonstigen offenen Forderungen gegenüber dem Käufer, auch soweit diese durch Wechsel, Schecks etc. gesichert sind, vollen Umfangs zur sofortigen Zahlung fällig. Für Verzugszeiten werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Schäden Zinsen in Höhe von 4% über jeweiligem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe der Zinsen berechnet, die wir selbst für Bankkredite zahlen. Der Käufer darf nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.
8. Nichterfüllung von Zahlungsbedingungen oder Abnahmeverpflichtungen, die Erlangung ungünstiger Auskünfte über den Käufer nach Vertragsabschluß oder eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers nach Vertragsabschluß begründen für uns das Recht, die Erfüllung des Vertrages unsererseits von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch den Käufer abhängig zu machen und / oder auch noch nicht fällige Forderungen als sofort zahlbar einzuziehen. Etwaige weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
9. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Nebenkosten und Zinsen und bis zur vollständigen Einlösung von Wechseln und Schecks vor. Zeichnen wir als Aussteller im Rahmen von Refinanzierungsgeschäften Wechsel, bleibt der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden Ausgestaltungen bestehen, bis die Wechsel vom Bezogenen endgültig eingelöst sind. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn unsere Einzelforderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und hiernach ein Kontokorrentsaldo, in den der Kaufpreis für die Vorbehaltsware eingeht, zu Lasten des Käufers gezogen ist. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware ununterscheidbar vermischt, werden wir Miteigentümer an den vermischten Beständen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der anderen vermischten Waren. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung vor Bezahlung der Ware an uns auf uns übergeht. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung mit Ihrer Entstehung mit allen Nebenrechten in voller Höhe bis zum Ausgleich aller unserer offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes unserer Rechnung für die Warenlieferung. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung solange ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Er hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Über Bestand und Umfang der Sicherheiten ist der Käufer uns gegenüber auskunftspflichtig. Falls der Käufer mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern oder die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, ohne daß die Geltendmachung dieser Rechte automatisch einen Rücktritt vom Vertrage beinhaltet. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Gehört der Käufer einem Konzern an, gilt der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden Ausgestaltungen auch zur Sicherung von Forderungen gegen andere verbundene Untenehmen des Käufers.
10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten - einschließlich Wechsel und Scheckklagen — ist Hamburg. Wir speichern Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Stand: August 2005 Ergänzung zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Italhandel für Handelsgeschäfte
I Bei den Preisstaffeln geben wir Frachtersparnisse aufgrund der Mengenerhöhung weiter. Deshalb müssen die Mindestmengen der einzelnen Staffeln (mindestens jedoch 150 Flaschen ab 0,7 Liter- Ware und 300 Flaschen bei Ware mit weniger als 0,7 Liter Flascheninhalt) auch unbedingt eingehalten werden.
II Mindermengen liefern wir gern, sehen uns aber gezwungen, einen Pauschalfrachtaufschlag von € 23,- zu berechnen, wobei ein Mindestauftragswert von € 250,- in keinem Fall unterschritten werden kann oder darf.
III Grundsätzlich gelten die 150 Flaschen - Preise — wenn nicht anders vermerkt — als frei- Haus — Preise bei geschlossener Abnahme von 150 Flaschen (auch sortiert) bzw. bei einem reinen Spirituosen- Auftrag ab einem Mindestauftragswert von € 400,-. Für Musterflaschen bis zu einem Flaschen — Wert von € 8,- (150 Fl.- Preis) gewähren wir einen branchenüblichen Musterrabatt von 20%. Musterflaschen ab € 8,- (150 Fl.- Preis) werden ohne Musterrabatt berechnet und es erfolgt grundsätzlich keine Rechnungsstornierung bei Auftragserteilung.
IV Die analytischen Werte der Weine sind circa — Werte, die wir nach bestem Wissen und Gewissen, aber auch ohne Gewähr von unseren Lieferanten übernommen haben, ebenso die EAN — Codes.
V Bruch — und Fehlmengen Erfahrungsgemäß erhalten wir durch die ausliefernden Speditionen nur selten Bruchmeldungen. Es empfiehlt sich daher, sich vom ausliefernden Fahrer die Bruchbzw. Fehlmenge sofort quittieren zu lassen und uns hiervon eine Kopie nach Hamburg zu senden. Im Interesse eines zügigen Geschäftsablaufes sollte eine derartige Beanstandung umgehend erfolgen. DRUCKFEHLER & IRRTÜMER VORBEHALTEN! Die Zusammenstellung wurde sorgfältig recherchiert, wir können jedoch keine Garantie für Richtigkeit übernehmen.
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